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   OLG Celle, 22.12.2022 - 21 W 1/21   

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https://dejure.org/2022,42846
OLG Celle, 22.12.2022 - 21 W 1/21 (https://dejure.org/2022,42846)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.12.2022 - 21 W 1/21 (https://dejure.org/2022,42846)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Dezember 2022 - 21 W 1/21 (https://dejure.org/2022,42846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    PStG § 48; PStG § 51 Abs. 1; FamFG § 26; PStG 54 Abs. 1; ZPO § 418 Abs. 2
    Berichtigung des Namens und Geburtsdatums; Indien; Umfang der Amtsermittlung; Keine Berichtigung eines abgeschlossenen Registereintrags in Bezug auf den Namen und das Geburtsdatum bei bestehenden erheblichen Zweifel an der Richtigkeit des begehrten Eintrags

  • IWW

    PStG § 48; PStG § 51 Abs. 1; FamFG § 26; PStG 54 Abs. 1; ZPO § 418 Abs. 2
    PStG, FamFG, ZPO

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17

    Ablehnung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei lediglichem Fehlen des

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2022 - 21 W 1/21
    Auch unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (XII ZB 265/17) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (1 C 36/19 [zur Einbürgerung]) sei keine andere Entscheidung möglich.

    Das Gericht hat nach § 51 Abs. 1 Satz 1 PStG i.V.m. § 26 FamFG die Ermittlungen durchzuführen, die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlich sind (zum Umfang der Sachverhaltsermittlung BGH FamRZ 2019, 614, 616 f. [im Fall der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt]).

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 36.19

    Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2022 - 21 W 1/21
    Auch unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (XII ZB 265/17) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (1 C 36/19 [zur Einbürgerung]) sei keine andere Entscheidung möglich.
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 126/15

    Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2022 - 21 W 1/21
    An den hierfür erforderlichen Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen; es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (vgl. BGH FamRZ 2017, 1337 ; OLG Düsseldorf StAZ 2018, 381).
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